Der Ungleichgestellte

Berliner Zeitung

Der Zahnarzt Ali Al-Akla hat keine Probleme, in Berlin eine Arbeit in seinem Beruf zu finden. Aber er darf ihn nicht ausüben.

Dreizehn Jahre sind vergangen, seit der Zahnarzt Ali Al-Akla mit seiner Frau und seinen zwei Kindern aus Libyen nach Deutschland kam. Damals war er vierunddreißig Jahre alt. Die Familie hatte nicht viel Gepäck und kein Vermögen, doch Ali und Ina Al-Akla waren voller Hoffnung. Ihre gute Ausbildung würde ihnen auch in Deutschland weiter helfen. Der Zahnarzt brachte Berufserfahrungen aus einer modernen Praxis mit.

Heute ist Ali Al-Akla siebenundvierzig Jahre alt, ein Alter, in dem einige Menschen noch jung, andere schon alt sind.

Herr Al-Akla trägt das dunkle Haar kurz geschnitten. Er ist schlank. Seine Haut ist glatt.

Doch seine Stimme klingt matt und so gleichförmig wie die Linie eines erloschenen Herzens.

Er sitzt in seiner Wohnung in der Friedrichstraße, an deren glanzlosen Ende, in Kreuzberg. Auf dem Tisch und dem Sofa rings um ihn stapeln sich Papiere: Anträge und Bewerbungen. Zu- und Absagen. Zertifikate. Listen mit den Paragraphen der Aufenthaltstitel und deren Bedeutung. „Paragraph? Absatz? Satz eins oder zwei?“, fragen die Sachbearbeiter auf den Behörden, um die Al-Aklas in der richtigen Kartei ab – und stillzulegen. Dabei möchte der Zahnarzt nur eins: Endlich in seinem Beruf arbeiten.

Die Paragraphen, Absätze und Sätze haben Herrn Al-Akla müde gemacht. Es scheint, dass sein Leben in Deutschland nur um Papiere kreist.

Aus Gewohnheit kleidet er sich jeden Morgen elegant. Kaum, dass sie in Berlin angekommen waren, hat er sich auf die Suche nach einer Arbeit gemacht. Immer, wenn er an einer Zahnarztpraxis einen arabischen Namen las, ging er hinein und stellte sich vor. „Al-Akla. Ich habe am Staatlichen Medizinischen Institut Donezk in der Ukraine studiert. Danach praktizierte ich in Libyen.“

Mehrere Zahnärzte bescheinigen ihm, dass sie ihn einstellen, sobald er eine Aufenthaltsgenehmigung hat und arbeiten darf.

Das dauert. Erst im Jahr 2004 erhält die Familie nach jahrelanger „Duldung“ eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Der Zahnarzt stellt einen Antrag auf Berufserlaubnis beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Doch die Behörde lehnt ab. „Nach den Bestimmungen des Zahnheilkundegesetzes ist die Behandlung der hiesigen Bevölkerung Deutschen und Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten.“

Im Gesetz steht die Staatsangehörigkeit sogar an erster Stelle vor weiteren Voraussetzungen für den Ärzteberuf.

„Warum sind Sie hierher gekommen?“, habe ihn die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde bei einem Besuch gefragt, erzählt Al-Akla. Sie hätte die Frage nicht gestellt, weil sie an diesem Palästinenser, der statt einem Pass nur ein Reisedokument besitzt, das ihn als staatenlos auswies, sonderlich interessiert gewesen wäre.

„Weil Sie hier Geld machen wollen, nicht?“ hätte die Frau gesagt.

Und Herr Al-Akla habe geantwortet: „Ich bin gekommen, um zu arbeiten. In meinem Beruf als Zahnarzt.“

Doch das ist nur die halbe Antwort. Die Al-Aklas sind nach Deutschland gekommen, um ihr Leben zu retten.

1995 forderte die libysche Regierung alle Palästinenser auf, das Land binnen dreißig Tagen zu verlassen, eine Reaktion auf die Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern. Eine Rückkehr in den Libanon, wo Ali Al-Akla vor seinem Studium in der Sowjetunion lebte, ist nicht möglich. Der Libanon verweigert Palästinensern die Einreise. Das Ehepaar beschließt, Zuflucht in Deutschland zu suchen, weil sie hier Verwandte haben.

Die ersten Jahre lebt die Familie in einem Heim für Flüchtlinge. Sie gelten als „illegal eingereist“. Ob sie bleiben können, ist lange ungewiss.

In der Praxis von Ghassan Douedari in Friedenau brummt noch der Bohrer, obwohl die Sprechzeit seit einer Stunde vorbei ist. Das Behandlungsbesteck klappert auf den Glasplatten.

Die Patientin, ein arabisches Mädchen, spült wenig später den Mund aus, steht auf und schüttelt das lange Haar. Die Zahnarzthelferin bereitet den Platz für den nächsten Patienten vor. Eine verschleierte Praktikantin schaut ihr dabei zu, die Daumen lässig in den Taschen ihrer bauchfreien Jeans.

„So ist es jeden Tag“, sagt Ghassan Douedari. Er mag älter sein als Ali Al-Akla, doch seine Stimme klingt ruhig und fest. Er streift die Gummihandschuhe ab und fährt mit der flachen Hand über die kahle Stirn. Seine braunen Augen hinter den kleinen, runden Brillengläsern zeigen keine Spur von Müdigkeit. „Heute kamen nur unangemeldete Patienten.“ Fünfzig Prozent seiner Patienten sind Araber, dreißig Prozent Deutsche, der Rest ist gemischter Herkunft.

Ghassan Douedari würde Herrn Al-Akla sofort als Assistenzarzt einstellen. „Er spricht fließend russisch und arabisch. Das können wir in der Praxis gut gebrauchen.“ Zweitausendfünfhundert Euro würde er Herrn Al-Akla monatlich zahlen. Das hat er ihm wiederholt schriftlich bestätigt. Hätten die Al-Aklas dieses Einkommen, stünde einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis nichts mehr im Wege. Doch es ist umgekehrt. Erst muss die Familie ohne staatliche Hilfe für ihr Einkommen sorgen, dann dürfen sie bleiben, dann darf Herr Al-Akla vielleicht als Zahnarzt arbeiten.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales weiß, dass Ghassan Douedari seinen jüngeren Kollegen wegen dessen Sprachkenntnissen sofort einstellen würde, lehnt aber dennoch ab, weil „kein Patient ein Anrecht auf eine Behandlung in seiner Muttersprache hat.“

Ghassan Douedari kommt aus Syrien. Er hat in Berlin studiert und längst eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Damit erfüllt er eine der Voraussetzungen, unter denen auch Ärzte von außerhalb der Europäischen Union in Deutschland arbeiten dürfen.

Denn während ein Arzt aus der EU einen Rechtsanspruch auf eine Berufserlaubnis in Deutschland hat, müssen Ärzte aus anderen Ländern sich darum bewerben. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie ihre Ausbildung gemacht haben. Ein deutscher Arzt, der sein Diplom in Südamerika gemacht hat, besitzt allein aufgrund seiner Staatsangehörigkeit das Recht, hier zu arbeiten, während ein Südamerikaner, der in Deutschland studiert hat, keinen Anspruch darauf hat.

Ärzte, die an Universitäten außerhalb der EU studiert haben, müssen lediglich in einer sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung beweisen, dass ihre Ausbildung dem europäischen Standart entspricht. Die Bundeszahnärztekammer warnt ausländische Bewerber auf ihrer Informationsseite im Internet vor der hohen Durchfallquote.

Doch bis zur Gleichwertigkeitsprüfung wird Ali Al-Akla gar nicht vorgelassen. Zuerst braucht er die Berufserlaubnis.

Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin hat sich mit der Geschichte der Berufsordnungen für Ärzte beschäftigt. Er verweist auf die Reichsärzteordnung von 1935. In diesem Jahr wurde zum ersten Mal ein gesetzlicher Rahmen für die Ausübung des Ärzteberufes in Deutschland geschaffen. Verschiedene Ärztebünde hatten dies bereits in den Zwanzigerjahren immer wieder gefordert. „Anfänglich war in der Bundesrepublik, wie bereits in der Nazizeit, lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft als Basis für den Arztberuf anerkannt“, erklärt Georg Classen. „Weil der generelle Ausschluss von Ausländern gegen EU-Recht verstieß, hat man das Recht auf Approbation später auf EU-Angehörige erweitert.“

Mittlerweile steht Paragraph im Widerspruch zu dem neu geschaffenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, nach dem niemand aufgrund seiner Herkunft benachteiligt werden darf.

Das Land Berlin hat eine entsprechende Bundesratsinitiative veranlasst. Man wartet nun die Stellungnahmen der Berufsverbände ab.

Ali Al-Akla arbeitet seit November 2006 tagsüber als Berater in einer Nachbarschaftshilfe. Abends erledigt er die Buchhaltung in einer Arztpraxis. Seine Frau Ina jobbt als Kindermädchen.

Die Anwältin der Familie, Veronika Arendt-Rojahn ist überzeugt, dass die Familie nun eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen wird. Dennoch sieht sie wenig Chancen für ihren Mandanten. „Es gibt in Berlin genügend Zahnärzte, auch fremdsprachige. Das reicht als Begründung, um die Berufserlaubnis auch in Zukunft zu verweigern.“

Es gibt noch einen Trick, der Herrn Al-Akla relativ flott zu einer Berufserlaubnis verhelfen könnte. Die Ehe mit einer EU-Bürgerin würde ihn rechtlich privilegieren.

„Soll ich etwa meine Frau verlassen, um arbeiten zu können?“ Er schüttelt den Kopf. Seine Frau Ina ist Ukrainerin. Sie haben sich in den Achtzigerjahren während des Studiums in der Sowjetunion kennengelernt. Ina ist Germanistin. Sie ist dreiundvierzig Jahre alt, eine attraktive Frau, groß und schlank. Das schmale Gesicht wird von den dunklen Augen dominiert.

Sie hat nicht bereut, nach Deutschland gegangen zu sein. „Für die Kinder ist es besser, in einem freien Land aufzuwachsen“, sagt sie. Sohn Rami hat im vergangenen Jahr ein Studium an der Technischen Fachhochschule begonnen. Die Tochter Anna macht gerade ihr Abitur.

Theoretisch könnte sich Ali Al-Akla von seiner ukrainischen Frau, die zwar Europäerin, aber keine EU-Bürgerin ist, trennen und eine Frau von Martinique, die zwar keine Europäerin, aber EU-Bürgerin ist, heiraten, vorausgesetzt, sie lebten beide in Berlin. Willkommen in der Absurdität!